Wohnvorteil kindesunterhalt tilgung

Wer zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist. 1 › Recht › Familien- & Erbrecht. 2 Der Wohnvorteil und die Tilgungsleistungen im Unterhaltsrecht muss es für alle Unterhaltsarten gelten, also auch für den Kindesunterhalt. 3 Beim Kindesunterhalt können grundsätzlich auch Tilgungsleistungen des Unterhaltspflichtigen bis zur Höhe des Wohnvorteils berücksichtigt. 4 Berücksichtigung von Tilgungsleistungen beim Kindesunterhalt Beim Kindesunterhalt können grundsätzlich auch Tilgungsleistungen des Unterhaltspflichtigen bis zur Höhe des Wohnvorteils berücksichtigt werden, die dieser auf ein Darlehen zur Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie erbringt. 5 Denn im Kindesunterhalt, den der Vater zahlt, ist ein Anteil von 20 Prozent für Wohn­kos­ten enthalten. Wenn solche Wohn­kos­ten aber gar nicht vorliegen, dann erhöht dies den Wohnwert für die Mutter. Deren Wohnwert ist um 20 Prozent des Kindesunterhalts zu erhöen, also um Euro. 6 2 Minuten Lesezeit. (4) Können Tilgungsleistungen eines Immobiliendarlehens beim Kindesunterhalt berücksichtigt werden? Aus dem Beschluss des BGH vom – XII ZB /21 ergibt sich, dass. 7 Kindesunterhalt: Zinsen/Tilgung beim Wohnvorteil. Von dem Einkommen des Unterhaltsschuldners sind Finanzierungsaufwendungen für sein Eigenheim in Abzug zu bringen. Soweit sich die Gegenseite (Unterhaltsvorschussstelle) auf die Nichtabzugsfähigkeit beruft, vermag sie hiermit nicht durchzudringen. 8 Kindesunterhalt: Wohnvorteil beim betreuenden Elternteil hat keinen Einfluss auf den Kindesunterhalt Bild: Haufe Online Redaktion Lebt der betreuende Elternteil mit den Kindern mietfrei im Eigenheim, dann ändert dies nichts an der Höhe des vom anderen Elternteil zu leistenden Barunterhalts für die Kinder. 9 Wer zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist, kann bei der Ermittlung seines Einkommens auch die Tilgungsleistungen für die Finanzierung einer Wohnimmobilie bis zur Höhe des Wohnvorteils in Abzug bringen. kindesunterhalt immobilienkredit abzugsfähig 10 Aus dem Beschluss des BGH vom – XII ZB /21 ergibt sich, dass auch beim Kindesunterhalt grundsätzlich bis zur Höhe des Wohnvorteils. 11