Recherche juristischer Informationen. 1 Inhaltsübersicht: Abschnitt I Allgemeine Vorschriften. § 1, Geltungsbereich. § 2, Besoldung. § 3, Regelung durch Gesetz. § 4, Anspruch auf Besoldung. 2 Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG). 3 Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Schleswig-Holstein bilden das Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesG) vom Januar (GVOBl. 4 Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamt § 1 SHBesG, Geltungsbereich § 2 SHBesG, Besoldung § 3 SHBesG, Regelung durch Gesetz § 4 SHBesG, Anspruch auf Besoldung § 5 SHBesG, Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ru § 6 SHBesG, Besoldung bei mehreren Hauptämtern. 5 - Besoldungsrecht Navigation und Service Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenü Suche Hauptnavigation Landesportal Landesregierung Übersicht Ministerien & Behörden Übersicht Ministerien Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Ministerium für Justiz und Gesundheit. 6 In Schleswig-Holstein findet das Besoldungsgesetz (SHBesG) vom [WC(1] Anwendung. Weitere wesentliche rechtliche Grundlagen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein (SHBesGVwV), das Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung (SonderZahlG SH) sowie das Einkommenssteuergesetz. 7 ,00 (§ 51 SHBesG) Zulage für Meisterprüfung oder staatlich geprüfte Techniker (§ 52 SHBesG) 38,35 Zulage im Außendienst der Steuerprüfung 80,00 Besoldungsordnung W (§ 53 SHBesG) W 1 W 2 W 3 Strukturzulage für Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen (§ 47a SHBesG) ab August 8 Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG) GS Schl.-H. II, Vom Januar (GVOBl. Schl.-H. S. , ) Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember (GVOBl. Schl.-H. S. ). 9 Besoldungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein §.3 Anrechnungsbetrag für Beamtinnen und Beamte in Gemeinschaftsunterkünften Besoldungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein §.4 Aufwandsentschädigungen Besoldungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein §.5 Sonstige Geldzuwendungen. weihnachtsgeld beamte sh 10 >>>Hier geht es zur aktuellen Fassung des "Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter. 11