Einkommensgrenzen angehoben . 1 › Kärnten › Lokales. 2 Wie gehabt werden ein „großer“ Heizzuschuss in Höhe von Euro und ein „kleiner“ Heizzuschuss in Höhe Euro gewährt. Die Einkommensgrenzen für den Bezug. 3 Die neuen Einkommensgrenzen für den großen Zuschuss sind: Euro pro Monat für alleinstehende Personen bzw. Euro für Ehepaare und. 4 Kärnten. • Antrags- bzw. unterstützungsberechtigt sind alle Personen gemäß § 6 K-SHG mit aufrechtem Hauptwohnsitz und tatsächlichem Aufenthalt im Bundesland Kärnten ausschließlich österreichische Staatsbürgern und Asylberechtigte sowie dauerhaft niedergelassene Fremde, die sich seit mindestens. 5 Oktober , Während die Bundesregierung den explodierenden Energiekosten nur mit Einmalzahlungen begegnet, baut Kärnten seinen Heizkostenzuschuss dauerhaft aus. Das Land erhöht den kleinen Zuschuss um 45%, den großen um 28%. Kärntnerinnen und Kärntner können den Heizkostenzuschuss ab sofort beantragen. 6 Rund Kärntnerinnen und Kärntner haben Anspruch auf Heizkostenzuschuss. Im Vorjahr wurden 2,88 Millionen Euro ausgeschüttet. Die Einkommensgrenzen wurden heuer angehoben, ab Donnerstag, 1. Oktober, kann man den Zuschuss beantragen. September , Uhr. Dieser Artikel ist älter als ein Jahr. Teilen. 7 Heizkostenzuschuss.. Je nach Einkommen gibt es eine einmalige finanzielle Hilfe von Euro oder Euro. Anspruch darauf haben österreichische Staatsbürger, EU-Bürger mit EWR-Anmeldebescheinigung und gleichgestellte Personen. Beginn der Antragstellung Anfang Oktober, Ende der Antragstellung Ende Februar. Ausgezahlt wird der Zuschuss von. 8 Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt die Einkommensgrenze um ,30 Euro. Beim kleinen Heizkostenzuschuss liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende oder Alleinerzieher bei ,32 Euro, für Paare bei ,44 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Einkommensgrenzen heuer um 0,8 Prozent angehoben. 9 Der Kärnten Bonus kommt rund Haushalten zugute. Die Auszahlungssumme wird sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen. Anspruchsberechtigt sind: Alle Kärntnerinnen und Kärntner, die bereits eine soziale Leistung des Landes Kärnten (Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Familienzuschuss, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage etc.) erhalten. heizkostenzuschuss einkommensgrenze 10