3 StPO). Grundsätzlich bleibt auch nach der Gesetzesänderung die Unterbringung gem. § 63 StGB. 1 Soll die Unterbringung nach § 63 StGB die Dauer von sechs Jahren über- schreiten, müssen die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt werden, die die. 2 Die Dauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß Paragraf 64 Strafgesetzbuch darf zwei Jahre nicht überschreiten. Hat jedoch das Gericht im Urteil. 3 Die Unterbringung dauert oftmals viel länger als eine zu vollstreckende Strafe, in manchen Fällen – gerade bei schweren Straftaten wie Tötungsdelikten – aber. 4 Fassung aufgrund des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom (BGBl. I S. ), in Kraft getreten am Gesetzesbegründung verfügbar. 5 Strafgesetzbuch (StGB)§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat. 6 Die Richter sind sich der Tatsache bewusst, dass eine Unterbringung nach § 63 mitunter Jahrzehnte dauern kann. Aus diesem Grund soll der „63er“ nur in krassen Ausnahmefällen angewendet. 7 Liegt hauptsächlich eine allgemeinpsychiatrische Krankheit vor, wird der Täter gemäß §63 StGB verurteilt. Die Dauer der Unterbringung ist bei diesem Gesetz nicht begrenzt, sondern wird einmal jährlich durch Begutachtungen und Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer geprüft. 8 Bei suchtkranken Menschen ist der Maßregelvollzug auf eine Dauer von zwei Jahren begrenzt. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt hingegen auf unbestimmte Zeit. Die Entlassung erfolgt in diesem Fall nur bei einer günstigen Prognose für den Untergebrachten. 9 Da es bei der Maßregel nach § 63 StGB keine Höchstdauer der Unterbringung gibt, schreibt § 67 d VI StGB vor, dass die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt zu erklären ist, wenn das Gericht nach Beginn der Vollstreckung der Unterbringung feststellt, dass die Voraussetzungen der Maßregel nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung der Maßregel. 63 stgb gutachten 10