Wenn Eigentümer ihre Ferienwohnung wochenweise vermieten, fällt dies unter die private Vermögensverwaltung. Die Einkünfte sind mit der Einkommensteuererklärung. 1 Wenn eine Ferienwohnung vermietet wird, ist dies zumeist eine Angelegenheit, die mehr oder minder privat ist. Die Gewerbeordnung sieht in. 2 Vermieten Sie eigene Immobilien, beschränkt sich die Aufgabe in der Verwaltung des Privatvermögens und dem erwirtschaften von Geld. Davon ausgehen kann erst. 3 Die Vermietung von Ferienwohnungen kann entweder bloße Vermögensverwaltung oder eine gewerbliche Tätigkeit darstellen. Ob die Vermietung von Ferienwohnungen. 4 Die Vermietung einer Ferienwohnung ist im Regelfall keine gewerbliche Betätigung, weil die Vermietung i. d. R. über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht hinausgeht.[1] Bei der Vermietung eines Ferienhauses kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht. 5 Die Anzahl der Ferienwohnungen und Betten spielt bei der steuerrechtlichen Betrachtung keine Rolle. Egal, ob du nur eine Ferienwohnung oder eben mehrere Einheiten vermieten, es liegt immer eine Vermögensverwaltung vor, bei der du steuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielst. 6 Ihr Ziel sollte also darin bestehen, Ihre private Ferienwohnung als Maßnahme der privaten Vermögensverwaltung zu vermieten. Die dabei anfallenden Aufwendungen dürfen Sie ohnehin mit Ihren Mieteinnahmen verrechnen. Der eventuelle Überschuss ist dann einkommenssteuerpflichtig. 7 Grundsätzlich ist die Vermietung einer oder mehrerer Ferienwohnung(en) als private Vermögensverwaltung einzuordnen und zählt daher zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Zuordnung ist vor allem wesentlich für eine etwaige Veräußerung der Ferienwohnung. 8 Ob die Vermietung einer Ferienwohnung als private Tätigkeit oder als Gewerbe gedeutet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Allgemeinen fällt die Vermietung einer Immobilie unter die private Vermögensverwaltung. 9 Vermietung ist in der Regel private Vermögensverwaltung. Denn: Derjenige Eigentümer, der eine einzelne Eigentumswohnung als Ferienwohnung vermietet, handelt nach gängiger Rechtsprechung in der Absicht privater Vermögensverwaltung und ist gerade nicht gewerblich tätig. Insoweit lässt sich die Problematik lösen, wenn die BGH-Entscheidung. vermietung ferienwohnung umsatzsteuer 10 Vermietungen als bloße Vermögensverwaltung sind keine Beherbergungsbetriebe, sondern werden im Weiteren als Privatzimmer tituliert. Laut Bundesfinanzhof gilt. 11 ferienwohnung gewerbeordnung 12