Fleisch gilt bei der Einfuhr in die Schweiz wie in vielen anderen Ländern als sensible Ware. Der Grund ist eine mögliche Keimbelastung und die. 1 Insgesamt 1 kg Fleisch dürfen Sie zollfrei in die Schweiz einführen. Ob das Fleisch frisch oder zubereitet (Wurst usw.). 2 Würste aus Fleisch oder Blut; andere Fleischerzeugnisse; Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt von mehr als 20 Gewichtsprozenten an Wurst, Fleisch oder. 3 Achtung: Das Mitnehmen von Fleisch- und Milchprodukten sowie von den meisten Früchten und Gemüse aus Drittstaaten (d.h. Nicht-EU-Staaten) ist verboten. 4 Fleisch und Fleischzubereitungen von allen Tierarten, mit Ausnahme von Wild 3), Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren. insgesamt 1 kg 1) bis 10 kg: je kg. mehr als 10 kg: je kg. Dazu gehören: alle geniessbaren Tierkörperteile (mit oder ohne Knochen) Würste aus Fleisch oder Blut; andere. 5 Wenn Sie Fleisch, Fleischerzeugnisse oder Fleischzubereitungen gewerbsmässig einführen möchten, benötigen Sie ab einer Importmenge von 20 kg brutto eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB). Mit folgendem Link gelangen Sie direkt zum Bereich Einfuhr. 6 Pro Person und Tag dürfen Sie bis zu 2,5 kg Feuerwerkskörper in die Schweiz einführen. Die Feuerwerkskörper müssen aber der Kategorie F1, F2 oder F3 angehören. Möchten Sie mehr Feuerwerk einführen, brauchen Sie eine Bewilligung vom Bundesamt für Polizei. Feuerwerk zu gewerblichen Zwecken ist ebenfalls bewilligungspflichtig. 7 Kaviar (ohne CITES-Einfuhrbewilligung und kostenpflichtige CITES-Einfuhrkontrolle): höchstens g pro Person (nicht kumulierbar); Honig, Eier, Landschnecken (nicht lebend), Froschschenkel, Gelatine, Kollagen, Insekten (nicht lebend): höchstens 2 kg;. 8 Einfuhr erlaubt ohne Auflagen, sofern kein Fleisch, keine Fleischerzeugnisse und keine geniessbare Schlachtnebenprodukte enthalten: Brot, Kuchen, Biscuits und andere Backwaren; Schokolade und Süsswaren (einschliesslich Süssigkeiten); Teigwaren; mit Fisch gefüllte Oliven; für Endkonsumentinnen und -konsumenten abgepackte. 9 Zollbestimmungen. Zahlen und Fakten. Bei der Einreise in die Schweiz dürfen nachstehende Waren abgabe- und bewilligungsfrei eingeführt werden (Auszug für Reisende mit Wohnsitz im Ausland): Persönlich gebrauchtes Reisegut. Gebrauchtes, persönliches Reisegut wie Kleider, Wäsche, Toilettenartikel, Sportgeräte, Foto-, Film-, Videokameras. einfuhr käse schweiz 10 einfuhr fleisch schweiz kinder 12